Kontrolleinrichtung, die die Funktionen von OIV ausführt

Die Körperschaft verfügt über kein unabhängiges Bewertungsorgan (OIV, Organismo Indipendente di Valutazione) und ist auch nicht verpflichtet, eine solches Organ zu bestellen.
Die Überprüfung der Erfüllung der Verpflichtungen im Bereich der Veröffentlichungen gemäß Art. 14, Abs. 4, Buchstabe g) des GVD 150/2009 hat untenstehendes Subjekt inne.
 

Name Steuernummer Datum Ernennung
Thomas Pircher PRCTMS71L13F132T 13.04.2023
 

 

Anhänge
Bescheinigung OIV 2024 15/07/2024 (217.43 KB)
Bescheinigung OIV 2023 09/09/2023 (84.26 KB)

Erstellungsdatum: 07/10/2022
Datum der letzten Änderung: 15/07/2024